Arbeitnehmerüberlassung

Background

Arbeitgeber, die Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit oder Leiharbeit betreiben, benötigen in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gem. § 1 AÜG.

Wir haben alle gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen eingehalten und erfüllt.

Daher hat die Agentur für Arbeit Düsseldorf, uns die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung am 29 Mai 2021 erteilt.,